Unabhängige Studierende Leipzig

transparenz

Nachdem zuletzt überraschend die zuvor nach dem Juni 2022 nicht mehr veröffentlichten Protokolle des Semesterticketausschusses doch noch veröffentlicht wurden, zeigt sich: Das könnte ein kleiner Erfolg des Sächsischen Transparenzgesetzes sein. Folgender Verwaltungsakt des Studentenwerks wurde zur Verfügung gestellt:

Bescheid Seite 1

Bescheid Seite 2

Bescheid Seite 3

Dem ist zu entnehmen, dass das Studentenwerk seine Transparenzpflicht durch Bereitstellung der Protokolle erfüllt. Zwar waren die Ergebnisse der Sitzungen wegen § 6 der Geschäftsordnung des Semesterticketausschusses ohnehin zu veröffentlichen, aber da das seit dem Beginn der öffentlichen Debatte über das Deutschlandticket im Jahr 2023 trotzdem nicht mehr geschehen ist, darf man schlussfolgern, dass erst durch einen Transparenzantrag wieder der Zugriff auf die Protokolle ermöglicht wurde.

Leider sieht man zugleich, dass das Studentenwerk sich ansonsten gegen jegliche Transparenz verwehrt. Obwohl viele Fragen offen bleiben dazu, wie es zu verschiedenen Nachteilen beim Deutschlandsemesterticket, aber auch beim vorherigen Deutschlandticketupgrade kam, obwohl eigentlich eine starke studentische Beteiligung vorgesehen ist, bleiben die Absprachen zwischen Studentenwerk und Verkehrsunternehmen größtenteils intransparent. Unklar bleibt auch, ob man manche Probleme hätte vermeiden können, wenn man verschiedene Verkehrsunternehmen miteinbezogen hätte, wie an anderen Hochschulen auch geschehen.

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Wir erinnern uns: Zuletzt sah es so aus, als habe der Semesterticketausschuss zuletzt 2022 getagt. Zwischenzeitlich wurden tatsächlich sechs Protokolle aus den Jahren 2023 und 2024 veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der studentischen Mitbestimmung und Interessenvertretung ist es natürlich fragwürdig, wenn man von Entscheidungen erst erfährt, wenn sie zum Teil sogar schon überholt sind, aber immerhin wird wenigstens nachträglich etwas Transparenz geschaffen.

Pro-Tipp: Bis zu 4 Wochen nach Bekanntgabe kann gegen die Entscheidungen Widerspruch eingelegt werden, und zum 28. Mai 2024 waren die Beschlüsse noch nicht bekanntgegeben. Wer also Nachteile durch einen der Beschlüsse aus den Jahren 2023 oder 2024 hat, könnte in den nächsten Tagen noch widersprechen.

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