Wenn das Kind enterbt wird
Rechtslage bei Enterbung Ein enterbtes Kind wird im Erbrecht ausdrücklich vom Erbe ausgeschlossen. Das bedeutet, dass es im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wird. Trotzdem bleibt das Kind nicht vollständig ohne Rechte, denn das Gesetz schützt bestimmte Pflichtteilsansprüche, die auch bei Enterbung geltend gemacht werden können.
Pflichtteilsanspruch des enterbten Kindes Auch wenn ein Kind enterbt wurde, hat es in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und sichert dem Kind eine Mindestbeteiligung am Erbe. Der Pflichtteil ist jedoch ein reiner Geldanspruch und kein Anteil am Nachlass selbst.
Gründe für eine Enterbung Eine Enterbung kann verschiedene Ursachen haben, etwa eine schwere Verfehlung des Kindes gegenüber dem Erblasser. Zum Beispiel kann ein grobes Fehlverhalten, wie Betrug oder Gewalt, als Grund dienen. Auch wenn der Erblasser den Kontakt zum Kind abgebrochen hat, kann er eine Enterbung vornehmen.
Vorgehen bei einer Enterbung Wenn ein Kind enterbt wurde, sollte es zunächst das Testament oder den Erbvertrag genau prüfen. Enterbt Kind ist es sinnvoll, juristischen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu klären und gegebenenfalls den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen. Auch die Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils erfordert genaue Kenntnis.
Auswirkungen auf das Familienverhältnis Eine Enterbung belastet das Verhältnis zwischen Eltern und Kind häufig stark. Neben finanziellen Folgen kann sie auch emotionale Verletzungen verursachen. Manchmal führt eine Enterbung zu langjährigen Streitigkeiten innerhalb der Familie, die oft nur durch Mediation oder rechtliche Hilfe gelöst werden können.